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13.05.2026

Schließen Handwerksbetriebe mit Verbrauchern am Telefon, per E-Mail, über Webseiten, über Apps oder außerhalb ihrer Geschäftsräume Verträge, können Verbraucher diese Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Zeitraum verlängert sich um ein Jahr, wenn der Handwerksbetrieb hierüber nicht aufklärt oder ein entsprechendes Muster-Widerrufsformular nicht aushändigt. Schlimmstenfalls haben Handwerksbetriebe keinen Anspruch auf Bezahlung für bereits erbrachte Dienstleistungen und bleiben dann auf ihren Arbeitskosten sitzen. 

Alte und neue Pflichten des Betriebs 

Verbrauchern muss daher bei der entsprechenden Vertragskonstellation eine ausgefüllte Muster-Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular ausgehändigt werden. Neue Regeln gelten demnächst für Handwerksbetriebe, die Vertragsschlüsse mit Verbrauchern (B2C) über eine Online-Benutzeroberfläche (Webseite oder App) ermöglichen, um ihnen Waren zu verkaufen oder ihnen Dienstleistungsbuchungen anzubieten. Sie müssen ab 19. Juni 2026 grundsätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion auf der Webseite oder in der App zur Verfügung stellen. Betroffen sind daher insbesondere Handwerksbetriebe, die B2C-Webshops betreiben oder B2C-Dienstleistungsbuchungen über Webseiten und Apps anbieten. 
Wie die neue Funktion konkret gestaltet sein muss, welche Ausnahmen gelten und was technisch zu beachten ist, klären wir in einer neuen Broschüre, die in unserem Mitgliederbereich zum Download bereitsteht. In einer weiteren Broschüre finden Sie alles Wichtige zum Thema „Widerrufsrecht“ samt Musterformulierungen für Ihre Verträge.    

Im Detail erhalten Sie Information zu wichtigen Punkten wie:

  • Wann besteht das Widerrufsrecht? 
  • Welche Ausnahmen gelten?  
  • Welche Fristen gelten? 
  • Welche Folgen hat ein Widerruf? 
  • Welche Formalien sind zu beachten?
  • Was gilt für den neuen Widerrufsbutton? 

www.liv-fehr.de > Mitgliederbereich > Downloadcenter > Suche mit „Widerruf“ 

 

Ansprechpartner

Politik + Recht
RAin (SRAin) Claudia Stiel

06122 53476-21

06122 53476-10

Sie möchten Mitglied werden? Schreiben Sie uns: info@elektroinnung-alzey.de oder rufen Sie uns an: 06731/8142